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SozialCard im Landkreis Landsberg am Lech

Mit der SozialCard erhalten Sie Vergünstigungen bei Ihrem Einkauf und der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Ansprechpartner


Sprechzeiten:
Nach telefonischer Terminvereinbarung

Bianca Dittrich
Telefon: 08191 / 9188-50
Mobil: 01512 / 8305573
Fax: 08191 / 9188-61
E-Mail


Sabine Rid
Telefon: 08191 / 9188-51
Mobil: 0151 / 27235523
Fax: 08191-9188-91
E-Mail 

 Max-Frieseneggerstraße 45
86899 Landsberg am Lech

SozialCard - WARUM?

  • Eine Karte statt immer neuer Berechtigungskarten

  • Ausgestellt nach klaren Kriterien

  • Sicherheit bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit

  • Verzicht auf immer neue Vorlage umfangreicher Unterlagen

  • Gewinnung weiterer Akzeptanzstellen durch wachsende Bekanntheit

  • Beitrag zur Integration der Hilfsbedürftigen

  • Welche Vergünstigungen kann ich mit der SozialCard erhalten?

    Bayerisches Rotes Kreuz
    50% Rabatt
    - Kleiderladen Schatztruhe Landsberg, Katharinenstraße 2 ½
    - Kleiderladen Schatztruhe Dießen, Prinz-Ludwig-Str. 12

     

    BiLL – Das Kaufhaus der schönen Dinge 
    30% Rabatt
    Landsberg am Lech, Galgenweg 2

     

    Landsberger Tafel
    BRK Sozialzentrum
    Ehrenpreisstraße 6b, Landsberg

     

    Dießener Tafel
    Prinz-Ludwig-Straße 23, Dießen 

     

    Vergünstigungen der Stadt Landsberg

    • Ermäßigung auf die Einzeleintrittspreise städtischer Museen
    • Ermäßigung auf die Einzeleintrittspreise für das historische Rathaus und das Bayertor
    • Ermäßigung auf die Tarife von Einzelpersonen für Regelstadtführungen
    • Ermäßigung des Einzeleintritts für den Publikumslauf in der Eissporthalle
    • Ermäßigung für die Tageskarte im Inselbad Landsberg, Lechtalbad Kaufering, Sommerbad Thaining, Sommerbad Greifenberg
    • Gebührenfreie Nutzung der Bücherei (ausgenommen Ausleihe von DVDs)
    • Ermäßigung beim Ferienprogramm, wenn Erziehungsberechtigter Inhaber der Sozialcard ist
    • Ermäßigung für Angebote des Jugendzentrums (Teenie-Programm, Ferienbetreuung, Eintritte, Raummiete), wenn Erziehungsberechtigter Inhaber der Sozialcard ist
    • Ermäßigungen für Rathauskonzerte
    • Ermäßigungen für das Stadttheater und das Filmforum
    • Ermäßigung für Gebühren von Kursen der Volkshochschule
Wer bekommt die SozialCard?

Der Sozialhilfe-Regelsatz gilt als objektives und dauerhaftes Kriterium für die Ausstellung der Sozialcard.

Die SozialCard bekommen alle Empfangende von

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Sozialhilfe

  • Bürgergeld

  • Kinderzuschlag

sowie 

  • Bürger, deren Einkommen nach Abzug der Miete das 1,25-fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt

Wer stellt die SozialCard aus?
  • Empfangende von Grundsicherung und Sozialhilfe können die SozialCard mit den Bewilligungsbescheiden vom Landratsamt zugeschickt bekommen.

  • Jobcenter für Empfangende von Bürgergeld

  • BiLL – Das Kaufhaus der schönen Dinge für KlientInnen im eigenen Haus 

  • Für alle anderen werden jeweils bestimmte und geschulte Mitarbeitende des BRK, der Caritas und des Diakonischen Werks die Bedürftigkeit prüfen und die Karte ausstellen.

Informationen für die Nutzer der SozialCard

Als Beziehende von Bürgergeld sind Sie berechtigt, eine SozialCard zu erhalten.
Diese können Sie unter Vorlage Ihres Bürgergeld-Bescheids formlos beim Jobcenter beantragen. 

Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Sozialcard zusammen mit ihrem Bewilligungsbescheid vom Sozialamt.

Die SozialCard ist nur so lange gültig wie Ihr Bescheid.

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