Wer bekommt die SozialCard?
Der Sozialhilfe-Regelsatz gilt als objektives und dauerhaftes Kriterium für die Ausstellung der Sozialcard.
Die SozialCard bekommen alle Empfangende von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialhilfe
Bürgergeld
Kinderzuschlag
sowie
Bürger, deren Einkommen nach Abzug der Miete das 1,25-fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt
Wer stellt die SozialCard aus?
Empfangende von Grundsicherung und Sozialhilfe können die SozialCard mit den Bewilligungsbescheiden vom Landratsamt zugeschickt bekommen.
Jobcenter für Empfangende von Bürgergeld
BiLL – Das Kaufhaus der schönen Dinge für KlientInnen im eigenen Haus
Für alle anderen werden jeweils bestimmte und geschulte Mitarbeitende des BRK, der Caritas und des Diakonischen Werks die Bedürftigkeit prüfen und die Karte ausstellen.
Informationen für die Nutzer der SozialCard
Als Beziehende von Bürgergeld sind Sie berechtigt, eine SozialCard zu erhalten.
Diese können Sie unter Vorlage Ihres Bürgergeld-Bescheids formlos beim Jobcenter beantragen.
Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Sozialcard zusammen mit ihrem Bewilligungsbescheid vom Sozialamt.
Die SozialCard ist nur so lange gültig wie Ihr Bescheid.